Aktuelles

- Härtere Strafen für Steuerhinterziehung

BGH Az. I StR 525/11
Wer Steuern i.H.v. mehr als 1 Million Euro hinterzieht, muss lt. BGH Urteil vom 07.02.2012 i.d.R. ins Gefängnis. Eine Bewährungsstrafe kommt nur noch bei besonders gewichtigen Milderungsgründen infrage. Dies Urteil bestätigt das Grundsatzurteil aus Dezember 2008 (BGH I StR 416/08). Gemäß dem Urteil aus 2008 sind besonders gewichtige Milderungsgründe "wenn sich der Täter im Tatzeitraum im Wesentlichen steuerehrlich verhalten hat und die Tat nur einen verhältnismäßig geringen Teil seiner steuerlichen relevanten Betätigungen betrifft. Bedeutsam ist daher das Verhältnis der verkürzten zu den gezahlten Steuern."

− Heimunterbringung von nahen Angehörigen können als außergewöhnliche Belastung abgezogen werden, wenn sie die jeweiligen zumutbaren Belastungen übersteigen. Eine Aufteilung zwischen Unterhalt und Krankheitskosten ist nicht möglich. (BFH Urteil vom 30.06.2011 Az. VI R 14/10)

− Steuerklassenwechsel vor dem Erziehungsjahr
Um ein möglichst hohes Elterngeld zu bekommen muss ein hoher Nettolohn für das entsprechende Elternteil, dass zu Hause bleibt, vor der Geburt erzielt werden. Dies ist durch den Wechsel in die günstige Steuerklasse III (nur bei verheirateten) möglich. Der andere Ehepartner bekommt dann automatisch die Steuerklasse V. Dieser Wechsel sollte nur vorgenommen werden, wenn der arbeitende Elternteil einen sicheren Job hat, da dieses auch Auswirkungen auf das Arbeitslosengeld hat.
Nach der Geburt des Kindes wird der verdienende Ehegatte schnellstmöglich wieder in die Steuerklasse III wechseln.

 

Weiterführende Links:

www.bundesfinanzminiterium.de

www.bundesfinanzhof.de

www.osnabrück.ihk24.de

www.nbank.de

www.gruenderhaus-os.de

www.kfw-beraterboerse.de

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